Der Immobilienblog LogeToi.fr berichtet über die Veröffentlichung eines Dekrets, das die Vergütung der Vermittler auf 10 % begrenzt. Eine Obergrenze, die nicht sehr restriktiv zu sein scheint.
Man könnte denken, dass das viel dafür ist. Es hat fast zwei Jahre gedauert, um das Dekret zu veröffentlichen, das die Vergütung der Vermittler bei steuerlich begünstigten Immobiliengeschäften vom Typ Pinel regelt. Trotz dieser langen Zeit ist es unwahrscheinlich, dass die angenommenen Kriterien die Praxis ändern, was uns an die Nachteile erinnert, die diese Frage der Exekutive bereitet hat.
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Eine sensible Frage
Vor zwei Jahren hat das Parlament im Rahmen des Finanzgesetzes für 2018 das Prinzip einer Begrenzung der Honorare, die von allen Vermittlern bei Immobiliengeschäften erhoben werden, gemäß Artikel 199 novovicies des Allgemeinen Steuerrechts (hauptsächlich bei Mietinvestitionen unter dem Pinel-Regime), genehmigt.
Das Ziel des Senators Albéric de Montgolfier war einfach: zu verhindern, dass die Provisionen die Preise über die Marktstandards treiben. Tatsächlich haben viele Beobachter bereits auf das Preisniveau bei diesen Transaktionen hingewiesen, da die Aussicht auf eine Steuererleichterung Käufer manchmal weniger um den Preis der Immobilie besorgt macht.
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Die Frage war dann, wo man den Schalter ansetzen sollte. In dieser Hinsicht war die Frage jedoch komplizierter als erwartet. Von Anfang an stieß das Projekt auf starken Widerstand von Seiten der Fachleute, von denen einige nicht zögerten, zu drohen, es vor Gericht zu bringen.
Eine wenig einschränkende Grenze
Angesichts dieses Gegenwinds wurde das Projekt jedenfalls stark verwässert. Während ursprünglich eine Obergrenze von 5 % der Herstellungskosten vorgesehen war, schlug der Verantwortliche schnell die weniger restriktive Grenze von 10 % vor.
Dieses Preisniveau von 10 % wurde schließlich in der Verordnung festgelegt, die während der Ferien im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Dieser Wille, die Provisionen zu senken, hat viel Aufsehen erregt, jedoch mit wenig Ergebnissen. Es ist in der Tat zu erinnern, dass, obwohl einige Betreiber den Ton noch angehoben haben, die Obergrenze von 10 % mehr oder weniger den Branchenstandards entspricht und sogar oft leicht darüber liegt.
Trotz der vor zwei Jahren gegebenen Zusagen ist es daher unwahrscheinlich, dass diese Regulierungspolitik der Vergütung der Vermittler die Preise für steuerlich begünstigte Immobiliengeschäfte senken wird.